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Für den Eintritt in die Berufsoberschule 11 (Vorklasse) und in die Berufsoberschule 12 muss der Bewerber eine berufliche Vorbildung mitbringen, die der jeweiligen Ausbildungsrichtung entspricht.
In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige Berufstätigkeit oder das Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist.
Genauere Auskünfte erteilt die Schule.
Die Zuordnung der Berufsausbildung zur Ausbildungsrichtung an der Berufsoberschule finden Sie hier.
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