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Gustav-von-Schlör-Schule
 
STAATLICHE FACHOBERSCHULE
UND BERUFSOBERSCHULE
BERUFLICHE OBERSCHULE

FREUDE AM
LERNEN
 
FREUDE AM
LEBEN

Voraussetzungen

Hinweis: Unser Unterrichtsangebot finden Sie hier.

 

Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsoberschule

 

Vorkurs (BOS 10)
(zur Auffrischung der Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Mathematik)
(jeweils am Samstag)


       mittlerer Schulabschluss
    + berufliche Vorbildung

 Aufnahme auch im letzten Jahr der Berufsausbildung möglich.

 

Vorklasse (BOS 11)
(Zur umfassenden Erarbeitung der wesentlichen Grundlagen für die 11. Klasse) (Vollzeitunterricht)


       mittlerer beruflicher Schulabschluss (z.B. Quabi, BS, BFS)
    + einschlägige berufliche Vorbildung

Falls kein mittlerer Schulabschluss nachgewiesen werden kann:
Aufnahmeprüfung in D, E, M nötig (Notendurchschnitt <= 3,7, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf)

 

BOS 12


       mittlerer Schulabschluss
    + einschlägige berufliche Vorbildung, z.B.

    • anerkannter Ausbildungsberuf
    • schulische Berufsausbildung mit staatl. Abschlussprüfung
    • Anstellungsprüfung mittlerer/gehobener Dienst, mittlerer techn. Dienst
    • 5-jährige Berufserfahrung

    + Eignung

    Die Eignung ist gegeben durch:

    • Oberstufenreife des Gymnasiums oder
    • mindestens 4 Punkte (Note 4) in allen Fächern des Jahreszeugnisses der Vorklasse oder des Vorkurses oder
    • mittlerer Schulabschluss mit einem Durchschnitt in D/E/M <= 3,5 (wobei eine Note schlechter als 4 sein darf).

      Zum mittleren Schulabschluss gilt ergänzend:
    • Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note in den Fächern D, E oder M nachweisen kann (Fachrechnen zählt nicht als Mathematik!), der ersetzt die fehlende Note durch die Jahresnote der Vorklasse oder des Vorkurses.
      Falls im Kalenderjahr der Aufnahme weder eine Vorklasse noch ein Vorkurs besucht wurde, ersetzt das Ergebnis einer Feststellungsprüfung (Termin siehe Termine) die Note in dem betreffenden Fach.
      Insgesamt muss wieder ein Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erreicht werden.

      Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in den Fächern D, E, M eine schlechtere Note als 3 vorweist, der kann diese Noten durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung (Termin siehe Termine) ersetzen. Insgesamt muss wieder ein Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erreicht werden.