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Bei unserer fachpraktischen Ausbildung an der Fachoberschule in Weiden hat sich der zweiwöchige Rhythmus mit den Unterrichtphasen bewährt (siehe Phasenplan).

Hier gelangen Sie zum Plan für den Phasenwechsel!
Übersicht

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Allgemeines

Die Einteilung in die jeweilige Praktikumsstelle erfolgt bei einer Begrüßungsveranstaltung an einem Nachmittag kurz vor den Sommerferien, zu der wir Sie bereits bei der Anmeldung einladen. Diese wird organisiert durch Ihre Betreuungslehrer in den jeweiligen Ausbildungsrichtungen in Zusammenarbeit mit der Schulbeauftragten für die fpA und wir versuchen dabei, Ihre Praktikums- und Ortswünsche zu berücksichtigen. Die Schule stellt Ihnen für Ihr Praktikum ein – auch regional – breit gefächertes Netzwerk an Ausbildungsplätzen zur Verfügung. Vorschläge für selbst gesuchte Praktikumsplätze sind willkommen, werden aber nur nach vorhergehender Rücksprache mit der Schule und Prüfung im Hinblick auf die Ausbildungsbedingungen genehmigt. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere fpA-Schulbeauftragte Frau Feth. Im zweiten Halbjahr lernen Sie immer einen neuen Praktikumsbetrieb kennen. 

Für das Praktikum schließen wir am Anfang des Schuljahres eine Haftpflichtversicherung ab, um Schäden, die im Betrieb verursacht werden, abzugelten. Zudem sind unsere Schülerinnen und Schüler während des Praktikums gesetzlich unfallversichert. Da in der fachpraktischen Ausbildung der Schülerstatus nicht verloren geht und kein Entgelt für die Tätigkeit gefordert werden darf, sind unsere Schüler von der Sozialversicherungspflicht befreit.  

Fr. StDin Ulrike Feth

FpA-Schulbeauftragte
Telefon 0961 391602-48

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Ziele

Unsere zentralen Ziele in der fachpraktischen Ausbildung an der FOS sind 

vertieftes Kennenlernen der beruflichen Arbeitswelt,

hilfreiche Orientierungshilfe bei der späteren Berufswahl,

wertvolle Begegnung mit den organisatorischen Strukturen und Aufgabenstellungen eines Betriebes bzw. einer Behörde,

breit gefächerte Vermittlung von praktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen mit lernfördernden Querverbindungen zum Theorie-Unterricht,

nachhaltige Stärkung der sozialen Kompetenzen – der Schüler lernt, selbst Verantwortung zu übernehmen sowie zuverlässig und selbstständig zu handeln.

Unsere FpA-Lehrkräfte können Sie per E-Mail kontaktieren (vorname.nachname@fosbosweiden.de).

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Teilbereiche

Die fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule gliedert sich in drei Bereiche: 

1. Fachpraktische Tätigkeiten

Dazu zählen alle fachpraktischen Tätigkeiten während der Praktikumsphase in einer außerschulischen Einrichtung oder Schulwerkstätte.

Die zentralen Pflichten unserer Schüler im Praktikum/in den fachpraktischen Tätigkeiten
Wichtige Verhaltensgrundlagen für unsere Schülerinnen und Schüler im Praktikum werden in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO §§ 21 und 22) festgelegt.
Selbstverständlich sind unsere Schülerinnen und Schüler zum absoluten Stillschweigen über alle vertraulichen Daten und Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, verpflichtet. Sie dürfen kein Entgelt fordern oder entgegennehmen und haben selbstverständlich den Anordnungen der betrieblichen Ausbilder Folge zu leisten. 

Die Arbeitszeit im Praktikum
Die Arbeitszeit in der fpA passt sich an die übliche tarifliche Arbeitszeit der Praktikumsbetriebe an und beträgt wöchentlich mindestens 38 bis maximal 40 Stunden. Ausnahmen (Brückentage, Betriebsurlaub…) sind mit dem jeweiligen Betreuer bzw. mit Frau Feth als der Schulbeauftragten unbedingt abzusprechen.
Grundsätzlich besteht für alle Schüler bei Erkrankungen im Praktikum bereits ab dem 1. Tag die Pflicht, ein ärztliches Attest für diesen Tag vorzulegen. (Hier gelangen Sie zu den entsprechenden Regelungen.)

Der Bericht/das Portfolio
Je nach Ausbildungsrichtung werden Berichte bzw. Portfolios zu Erfahrungen aus der fpA verfasst, um die praktischen Erfahrungen aufzuarbeiten und auch theoretisch zu festigen. Der Umfang liegt bei insgesamt ca. 20 Seiten. Ein einheitlicher Bewertungsbogen regelt die Bewertung; die Kriterien dafür werden vorab mit den Schülern erarbeitet.  

Die Ausbildungsnachweise
Im Ausbildungsnachweis werden die jeweiligen fachpraktischen Aufgaben und Tätigkeiten stichpunktartig erfasst. Darüber hinaus dokumentiert dieser die Anwesenheit im Betrieb und das Bestehen des Praktikums mit den erzielten Bewertungspunkten. Diesen Ausbildungsnachweis sauber zu führen, sorgfältig auszufüllen und alle geforderten Unterschriften einzuholen, ist unerlässlich. 
Der Ausbildungsnachweis ist ein wesentliches Dokument bei späteren Bewerbungen und oft auch ein wertvoller Nachweis für eine Praktikumsanerkennung im Studium. 

2. Fachpraktische Vertiefung

Die fachpraktische Vertiefung ergänzt die im Praktikum erworbenen praxisrelevanten Kompetenzen spezifisch je nach Ausbildungsrichtung. Sie findet an der Schule einmal an einem Freitag im zweiwöchigen Praktikumsblock statt. Je nach Ausbildungsrichtung bieten wir Ihnen folgende Inhalte an – in der … 

AR Wirtschaft/Internationale Wirtschaft
Wirtschaftsinformatik (mit den Schwerpunkten Tabellenkalkulation, Textverarbeitung, Datenbanken Präsentationstechniken) 

AR Sozialwesen
Musik im Kontext sozialer Arbeit und Kunst im Kontext sozialer Arbeit 

AR Technik
Erstellung technischer Zeichnungen manuell und rechnergestützt 

AR Gestaltung
Technische Kommunikation in Verbindung mit Raumdarstellung (u.a. mit Technischem Zeichnen, Visualisierungstechniken und Zentralprojektionen) 

Die Bewertung erfolgt auf der Basis der im jeweiligen Fachbereich erzielten praktischen oder sonstigen Leistungen. 

3. Fachpraktische Anleitung

Sie wollen sicherlich noch weitere Betriebe oder Organisationen kennenlernen – die Erfahrungen vertiefen oder erweitern! In der fachpraktischen Anleitung organisieren wir für Sie in der Schule interessante Exkursionen, laden Experten als Referenten ein und werten Ihre bisherigen Erfahrungen aus. 

Die Bewertung der Berichte/Portfolios und der Ausbildungsnachweise fließt ebenso in die Note ein wie Ihre Präsentationen, Referate oder andere sonstige Leistungsnachweise.  

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Leistungsbewertung

Die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung werden nach § 19 FOBOSO bewertet. Dabei zählen die Leistungen in den fachpraktischen Tätigkeiten doppelt, die Leistungen in der fachpraktischen Vertiefung bzw. Anleitung jeweils einfach. Wenn eine der Gesamtleistungen in diesen drei Bereichen mit 0 Punkten bewertet wird, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und wird insgesamt mit 0 Punkten bewertet (§ 13 Abs. 2 FOBOSO). 

Die Probezeit ist in der Regel nur bestanden, wenn die Leistungen in der fpA mit mind. 4 Punkten bewertet werden. In die Jahrgangsstufe 12 kann nur vorrücken, wer in der fpA in der Summe beider Halbjahre mindestens 10 Punkte und dabei in keinem Halbjahr weniger als 4 Punkte erreicht hat. 

Die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung in beiden Halbjahren 11/1 und 11/2 fließen in das Abschlussergebnis der Fachabiturprüfung bzw. den Notendurchschnitt mit ein. 

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