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Bei Abwesenheit

Folgende Vorgehensweise muss eingehalten werden, ansonsten gilt die Abwesenheit als unentschuldigt. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen für die 11. Klassen im Praktikum!

Vorgehensweise

Befreiung und Beurlaubung

Regelung bzgl. Befreiungen und Beurlaubungen
Die benötigten Formulare liegen im Sekretariat aus.

Befreiungen aus dem laufenden Unterricht (z. B. wegen Übelkeit) erteilt ausschließlich die Schulleitung. Die Beantragung erfolgt per Formblatt, erhältlich im Sekretariat. Die Eintragung in WebUntis übernimmt in kritischen Fällen das Sekretariat. Das ausgefüllte und von der Schulleitung unterschriebene Formular wird dem Klassenleiter durch das Sekretariat übermittelt. Im Regelfall ist ein ärztliches bzw. schulärztliches Attest nötig. Bei Vorliegen von Attestpflicht bzw. schulärztlicher Attestpflicht (s. unten) muss der Schüler im Anschluss an die Befreiung zum Hausarzt bzw. Schularzt, um das betreffende Attest einzuholen.

Beurlaubungen bei vorhersehbaren Abwesenheiten von max. einem Tag (z. B. Führerscheinprüfung, Facharzttermin etc.) kann der Klassenleiter genehmigen. Vorhersehbare Abwesenheiten von mehr als einem Tag kann ausschließlich die Schulleitung genehmigen. Bei angekündigten Leistungsnachweisen sind Beurlaubungen generell nicht möglich! Der Schüler beantragt die Beurlaubung spätestens 2 Tage vor dem entsprechenden Zeitraum über WebUntis beim Klassenleiter (anschließend Genehmigung durch die Schulleitung bei mehrtägiger Beurlaubung). Am Tag der Rückkehr gibt der Schüler eine Bescheinigung bzw. Attest beim Klassenleiter ab.

Verhinderung wegen Krankheit

Verfahrensweise bei Verhinderung durch Krankheit
In absolut jedem Fall muss vor Unterrichts- bzw. Praktikumsbeginn eine Abwesenheitsmeldung für jeden Tag der Abwesenheit über WebUntis erfolgen.

Verhinderung durch Krankheit an Unterrichtstagen
Bei einer Erkrankung von bis zu drei Tagen in Folge ist die Abwesenheitsmeldung über WebUntis wie oben beschrieben ausreichend. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen ist der Schule zwingend ein ärztliches Attest vorzulegen.
Ist eine Abwesenheit von mehr als drei Tagen absehbar bzw. eingetreten, so ist ein Foto/Scan des Attests unverzüglich per E-Mail an das Sekretariat UND den Klassenleiter zu senden. Spätestens am Tag der Rückkehr an die Schule gibt der Schüler das Original beim Klassenleiter ab.

Verhinderung durch Krankheit während der fachpraktischen Ausbildung (fpA)
Im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung besteht grundsätzlich für alle Schüler die Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attests unabhängig von der Dauer der Abwesenheit.

Bei ganztägiger/mehrtägiger Verhinderung:

  1. Anruf vor Praktikumsbeginn an der Praktikumsstelle am ersten Tag für jeden Tag der Abwesenheit (nicht vergessen: WebUntis-Meldung)
  2. Arztbesuch am ersten Tag der Abwesenheit, um ein Attest zu erhalten
  3. Foto/Scan des Attests per E-Mail unverzüglich (im Ausnahmefall spätestens 2 Schultage nach dem ersten Krankheitstag; Wochentage in den Ferien zählen als Schultage) an den Klassenleiter, das Sekretariat sowie den schulischen Betreuer in der fachpraktischen Ausbildung
  4. Abgabe des Originals beim Klassenleiter bei Rückkehr an die Schule

Bei stundenweiser Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, die ein weiteres Ableisten des Praktikums an diesem Tag unmöglich machen:

  1. Bitte um Befreiung bei der Praktikumsstelle (nicht vergessen: WebUntis-Meldung)
  2. Arztbesuch nach Verlassen der Praktikumsstelle, um ein Attest zu erhalten
  3. Foto/Scan des Attests per E-Mail unverzüglich (im Ausnahmefall spätestens 2 Schultage nach dem ersten Krankheitstag; Wochentage in den Ferien zählen als Schultage) an den Klassenleiter, das Sekretariat sowie den schulischen Betreuer in der fachpraktischen Ausbildung
  4. Abgabe des Originals beim Klassenleiter bei Rückkehr an die Schule

Bitte nutzen Sie für die Online-Entschuldigung an der Schule
ausschließlich WebUntis!
Andere Abwesenheitsmeldungen (z.B. per E-Mail) werden nicht registriert.

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