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Hier finden Sie viele hilfreiche Antworten auf alle wichtigen Fragen – zielgruppenorientiert für alle zukünftigen Schülerinnen und Schüler und alle, die unsere Schule bereits besuchen.

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Übersicht

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Ich möchte an die FOS

Antworten zur Schule

1. Ich habe den Schnitt von 3,5 im Zwischenzeugnis noch nicht erreicht.

FRAGE:

Ich mache die mittlere Reife in diesem Schuljahr an der Realschule, habe aber den Schnitt von 3,5 im Zwischenzeugnis noch nicht erreicht. Wie kann ich trotzdem in die 11. FOS Klasse kommen?

ANTWORT:

Der Notenschnitt wird erst aus dem Zeugnis der Mittleren Reife berechnet. Sie müssen bis dahin Ihre Leistungen noch verbessern.

2. Ich habe meine Mittlere Reife an einer Wirtschafts- oder Mittelschule gemacht.

FRAGE:

Ich habe meine Mittlere Reife an einer Wirtschafts- oder Mittelschule gemacht und den Schnitt erreicht. Schaffe ich die 11. Klasse auf Anhieb?

ANTWORT:

Vor allem in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch sind die Anforderungen der 11. Klasse für Sie manchmal schwierig. Wenn Sie Engagement im Unterricht und bei den Hausaufgaben zeigen, immer präsent sind und mit einem guten Notenschnitt bei uns beginnen, haben Sie auch gute Voraussetzungen es zu schaffen.

Wir bieten für Sie auch begleitend zu Ihrer 10. Klasse von Januar bis Juni am Samstag jeweils einen Vorkurs FOS Hier wird an jedem Samstag sechs Stunden Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet, um Sie für die 11. Klasse fit zu machen.

Ferner bieten wir für Sie die Vorklasse FOS 10 an. In einem zusätzlichen vorgelagerten Schuljahr werden Sie dann bestens für die 11. Klasse vorbereitet. Wenn Sie in jedem Fach mind. die Note 3 erreichen, haben Sie in der darauffolgenden FOS 11 keine Probezeit.

3. Ich habe keine Note in Mathematik im Zeugnis der Mittleren Reife.

FRAGE:

Ich habe keine Note in Mathematik im Zeugnis der Mittleren Reife. Wie kann ich trotzdem aufgenommen werden (ab Schuljahr 2017/18 nur mehr in Ausnahmefällen)?

ANTWORT:

Sie müssen den versäumten Stoff in jedem Fall lernen, da in der FOS darauf aufgebaut wird. Sie können dann im Juli an unserer Schule zu einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik antreten. Diese ist dann erfolgreich abgelegt, wenn Sie

  • in sämtlichen Fächern die Note 4 erzielen,
  • die Note 5 in einem Fach durch
    • die 2 in einem anderen Fach,
    • die Note 3 in zwei anderen Fächern ausgleichen können.

Sie können sich für die Vorklasse FOS 10 anmelden (siehe oben) und diese erfolgreich absolvieren.

4. Darf ich mit der mittleren Reife über die Realschule auch in die Vorklasse gehen?

FRAGE:

Darf ich mit der mittleren Reife über die Realschule auch in die Vorklasse gehen?

ANTWORT:

Dies ist im Allgemeinen nicht vorgesehen, wenn Sie den Notenschnitt für die FOS 11 erreicht haben. Für Realschüler, die den Schnitt nicht erreicht haben, gibt es eine begrenzte Anzahl an Plätzen in der Vorklasse. Sie müssen sich allerdings bei der Anmeldung dann bereits für die Vorklasse FOS anmelden, statt für die 11. Klasse.

5. Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Kenntnisse.

FRAGE:

Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Kenntnisse. Kann ich die Wirtschafts-FOS schaffen?

ANTWORT:

Ja, denn ein Großteil unserer Schüler hatte noch kein BWR und wir beginnen „bei Null“. Allerdings sollten Sie schon ein Interesse am Bereich Wirtschaft mitbringen, da der Stoff sehr umfangreich ist und Sie sechs Stunden (FOS 11) je Woche BWR-Unterricht haben.

6. Wo ist der Unterschied zwischen Internationaler Wirtschaft und Wirtschaft?

FRAGE:

Worin liegen die Unterschiede zwischen der neuen Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft und der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung?

ANTWORT:

Statt Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen (BWR) haben Sie das Prüfungsfach Internationale BWL und VWL (IBV). Es wird weniger Buchführung verlangt, dafür mehr VWL. Sie haben eine zweite Fremdsprache (Spanisch für Anfänger oder Französisch fortgeführt) fest im Stundenplan als Pflichtfach integriert. In der 12. Klasse kommt das bilinguale Fach International Business Studies (IBS) hinzu, dafür entfällt Wirtschaftsinformatik dann für Sie. IBV wird auf Deutsch unterrichtet, IBS überwiegend auf Englisch.

7. Ich hatte schon 4 Jahre Französisch.

FRAGE:

Ich hatte schon 4 Jahre Französisch bzw. eine Französischnote im Zeugnis der Mittleren Reife. Leider habe ich aber keine besonders gute Note. Kann ich den Anfängerkurs Französisch in der Internationalen Wirtschaft belegen, um mich zu verbessern?

ANTWORT:

Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können nur den Fortgeschrittenenkurs Französisch belegen oder aber Spanisch für Anfänger wählen.

8. Kann ich die Ausbildungsrichtung wechseln?

FRAGE:

Kann ich die Ausbildungsrichtung wechseln?

ANTWORT:

Ja, grundsätzlich ist in begründeten Ausnahmefällen ein Wechsel innerhalb der ersten 6 Wochen nach Schulbeginn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr. Es darf dadurch das Praktikum nicht wesentlich verkürzt werden und es müssen Praktikumsplätze zur Verfügung stehen.

Für einen Wechsel in die AR Gestaltung muss die Aufnahmeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein.

9. Kann bzw. muss ich in allen Ausbildungsrichtungen eine zweite Fremdsprache wählen?

FRAGE:

Kann bzw. muss ich in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung, Technik oder Gestaltung eine zweite Fremdsprache wählen?

ANTWORT:

Nein, nur dann, wenn Sie das allgemeine Abitur am Ende der 13. Klasse anstreben, benötigen Sie eine zweite Fremdsprache. Sie können diese in der 12. Klasse später wählen, bzw. sich dann die vorhandenen Kenntnisse anerkennen lassen. Wir bieten Ihnen Französisch, Italienisch und Spanisch an.

10. Ich weiß noch nicht, ob ich später auch in die 13. Klasse gehen will.

FRAGE:

Ich weiß noch nicht, ob ich später auch in die 13. Klasse gehen will. Wann muss ich mich entscheiden?

ANTWORT:

Erst zu Beginn des zweiten Halbjahres der 12. Klasse. Auch Nachmeldungen sind möglich.

11. Kann ich mit Freunden zusammen in eine Klasse kommen?

FRAGE:

Kann ich einen Antrag stellen, um mit ehemaligen Klassenkameraden oder Freunden zusammen in die Klasse kommen?

ANTWORT:

Darauf gibt es keinen Anspruch. Sie können bei der Einteilung der Praktikumsplätze jedoch Wünsche äußern.

12. Wann erfahre ich, ob ich wirklich genommen werde für die 11. Klasse?

FRAGE:

Wann erfahre ich, ob ich wirklich genommen werde für die 11. Klasse?

ANTWORT:

Wenn Sie sich im Anmeldezeitraum angemeldet, alle Unterlagen fristgerecht abgegeben haben und den Notenschnitt erreicht haben, dann werden Sie bei uns in jedem Fall aufgenommen.

13. Wann erfahre ich, ob ich einen Platz in der Vorklasse bekomme?

FRAGE:

Wann erfahre ich, ob ich einen Platz in der Vorklasse bekomme?

ANTWORT:

Bewerber für die Vorklasse erfahren Anfang August schriftlich, ob Sie genommen wurden. Wenn Sie nicht genommen werden können, aber den Notenschnitt haben, werden Sie automatisch in die 11. Klasse eingeteilt.

Im letzten Jahr konnten alle Bewerber aufgenommen werden.

14. Kann ich mich an mehreren Fachoberschulen gleichzeitig anmelden?

FRAGE:

Kann ich mich an mehreren Fachoberschulen gleichzeitig anmelden?

ANTWORT:

Nein, dies ist nicht möglich. Deshalb gibt es auch die Vorschrift, dass wir bei der Anmeldung auch Ihr Originalzeugnis bis zur Praktikumsvergabe im Juli bei uns einbehalten müssen.

15. Muss ich mich an der nächstgelegenen FOS anmelden?

FRAGE:

Muss ich mich an der nächstgelegenen FOS anmelden?

ANTWORT:

Nein, Sie können sich an der Schule Ihrer Wahl anmelden, müssen sich aber wegen der evtl. Übernahme der Fahrtkosten erkundigen.

16. Kann ich BAföG beantragen?

FRAGE:

Kann ich BAföG beantragen?

ANTWORT:

Bei Fragen zur Ausbildungsförderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Weiden. Ihr Ansprechpartner dort ist Herr Forster 0961 81-4004.

17. Wie bekomme ich eine Fahrkarte für Bus oder Bahn?

FRAGE:

Wie bekomme ich eine Fahrkarte für Bus oder Bahn?

ANTWORT:

Wenden Sie sich bitte – je nach Wohnort – an die Stadt Weiden oder an Ihr zuständiges Landratsamt.

Antworten zum Praktikum

1. Kann ich mich bei Praktikumsbetrieben direkt bewerben?

FRAGE:

Gibt es eine Liste mit Praktikumsbetrieben, mit denen die Schule zusammenarbeitet? Kann ich mich bei diesen Betrieben direkt bewerben?

ANTWORT:

Aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen Gründen ist es leider nicht möglich, diese Liste zu veröffentlichen. Diese Stellen werden außerdem über die Schule besetzt, so dass keine Direktbewerbung möglich ist.

Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung von Wünschen vor Beginn des neuen Schuljahres. Den entsprechenden Termin erhalten Sie bei der Anmeldung.

2. Wie kann ich mich über die von der Schule angebotenen Stellen informieren?

FRAGE:

Wie kann ich mich über die von der Schule angebotenen Stellen informieren?

ANTWORT:

Informationen über die von der Schule angebotenen Stellen erhalten Sie bei der Praktikumszuteilung für die jeweilige Ausbildungsrichtung. Zu dieser Verteilung (Ende Juli) werden Sie bei der Anmeldung eingeladen. Die Teilnahme ist jeweils verpflichtend.

Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung von Wünschen vor Beginn des neuen Schuljahres. Den entsprechenden Termin erhalten Sie bei der Anmeldung.

3. Kann ich mir selbst eine Praktikumsstelle suchen?

FRAGE:

Kann ich mir selbst eine Praktikumsstelle suchen?

ANTWORT:

Die Praktikumsstellen werden immer von der Schule ausgewählt. Sie können aber sehr gerne Vorschläge einbringen über zusätzliche Praktikumsstellen. Bitte wenden Sie sich an die Schulbeauftragte für die fachpraktische Ausbildung Frau Ulrike Feth und bringen Sie hierzu schriftlich Namen, Branche, Adresse, Ansprechpartner, Kontaktdaten und die voraussichtlichen Tätigkeiten / Aufgaben des Praktikanten mit. Die Schule wird die Praktikumsstelle dann vorab besuchen und die Ausbildungsinhalte bzw. Betreuung vor Ort abklären. Informationen für die Betriebe zum Praktikum finden Sie auf der Schulhomepage.

4. Was passiert, wenn ich mir keine eigene Praktikumsstelle gesucht habe?

FRAGE:

Was passiert, wenn ich mir keine eigene Praktikumsstelle gesucht habe?

ANTWORT:

Dies ist ohnehin nicht vorgesehen. Die Schule arbeitet mit vielen Betrieben langjährig zusammen. Sie erhalten am Schuljahresende oder spätestens zu Schuljahresbeginn einen dieser Praktikumsplätze und stellen sich dann dort vor.

5. Wie viele verschiedene Betriebe lerne ich kennen?

FRAGE:

Wie viele verschiedene Betriebe lerne ich kennen?

ANTWORT:

Sie absolvieren Ihr Praktikum in zwei Betrieben aus unterschiedlichen Bereichen. Der Wechsel des Betriebs erfolgt zum Halbjahr und ist verpflichtend. In der Ausbildungsrichtung Gestaltung wechseln Sie zwischen externem und schulinternem Praktikum. In der AR Technik zwischen dem schulinternen Elektro- und Metallpraktikum.

6. Werden bei der Einteilung der Praktikumsstellen Schülerwünsche berücksichtigt?

FRAGE:

Werden bei der Einteilung der Praktikumsstellen Schülerwünsche berücksichtigt?

ANTWORT:

Soweit es uns möglich ist, werden Ihre Wünsche berücksichtigt. Sie können diese bei der Verteilung angeben. Wir versuchen vor allem auch, soweit möglich, die Praktikumsstelle wohnortnah zuzuordnen.

7. Warum muss ich bei der Praktikumsverteilung vor Ort sein?

FRAGE:

Warum muss ich bei der Praktikumsverteilung noch vor Beginn meiner Ausbildung an der FOS vor Ort sein?

ANTWORT:

Ihre Wünsche werden bevorzugt berücksichtigt gegenüber denjenigen, die an diesem Tag nicht vor Ort sind.

So lernen Sie bereits Ihre Betreuungslehrkräfte für das Praktikum kennen und können Fragen zum Praktikum klären.

Im Rahmen der Veranstaltung können Sie zudem Abschlusszeugnisse oder weitere fehlende Anmeldeunterlagen abgeben.

8. Wie ist die zeitliche Gliederung zwischen Schule und Praktikum?

FRAGE:

Wie ist die zeitliche Gliederung zwischen Schule und Praktikum?

ANTWORT:

Sie haben abwechselnd Schule und Praktikum im ca. 2-wöchigen Rhythmus. Den Phasenplan können Sie auf der Schulhomepage unter Infothek/Downloads/Praktikum herunterladen. Je nachdem, in welche Klasse Sie eingeteilt sind, ist die a- bzw. b-Phase für Sie gültig.

9. Wann erfolgt die Einteilung in Klassen und die Zuordnung der Praktikums- und Schulblöcke?

FRAGE:

Wann erfolgt die Einteilung in Klassen und damit die Zuordnung zur a- bzw. b-Phase für die Praktikums- und Schulblöcke?

ANTWORT:

Die endgültige Klasseneinteilung kann erst in den Sommerferien vorgenommen werden, da erst dann die Anmeldeunterlagen vollständig vorliegen. Über die konkrete Klassenzusammensetzung können Sie sich kurz vor Schulbeginn durch Aushang in der Schule informieren. Vorher sind leider keine Auskünfte möglich. Auch zu Beginn des Schuljahres sind noch Umstrukturierungen möglich.

10. Welche Besonderheiten gibt es beim Praktikum in der AR Internationale Wirtschaft?

FRAGE:

Welche Besonderheiten gibt es beim Praktikum in der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft?

ANTWORT:

Das Praktikum findet bevorzugt in Unternehmen/Institutionen statt, die Geschäftsbeziehungen zum Ausland haben.

11. Kann in der AR Internationale Wirtschaft ein Praktikum im Ausland absolviert werden?

FRAGE:

Kann in der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft ein Praktikum im Ausland absolviert werden?

ANTWORT:

Falls dies vom Praktikumsbetrieb ermöglicht wird, kann  maximal eine Praktikumsphase (2 Wochen) in einer Auslandsniederlassung des Unternehmens absolviert werden; derzeit ist dies primär nur bei selbst gesuchten Praktikumsstellen möglich. Weiterhin gibt es einige Plätze für ein Praktikum auf der Grundlage unserer Erasmus-Kontakte zu Partnerschulen im europäischen Ausland, z.B. Finnland.

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Ich möchte an die BOS

1. Welche Unterlagen muss ich bei der Anmeldung vorlegen?

FRAGE:

Welche Unterlagen muss ich bei der Anmeldung vorlegen?

ANTWORT:

Sie müssen vorlegen:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular
  • den ausgefüllten Schullaufbahnbogen
  • das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss im Original das entsprechende Zwischenzeugnis im Original
  • einen Lebenslauf (lückenlos, tabellarisch)
  • ein amtliches Führungszeugnis (nur bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch
  • einen amtlichen Lichtbildausweis

2. Ich habe im Zeugnis der Mittleren Reife keine Mathenote.

FRAGE:

Ich habe die Mittlere Reife über die Berufsschule erworben und deshalb keine Mathenote. Wie kann ich die Mathenote für die Anmeldung in die BOS 12 nachweisen?

ANTWORT:

Sie können im Juli an unserer Schule zu einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik Diese ist erfolgreich abgelegt, wenn Sie

  • in sämtlichen Fächern mind. die Note 4 erzielen,
  • die Note 5 in einem Fach durch
    • die 2 in einem anderen Fach,
    • die Note 3 in zwei anderen Fächern ausgleichen können.

Sie können in die Vorklasse BOS 11 (vor allem für Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss der Mittelschule, Wirtschaftsschule oder Berufsschule) gehen und über die Noten des Jahreszeugnisses in der BOS 11 die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BOS 12 erwerben.

Sie können ganzjährig am Samstag in den BOS-Vorkurs (primär für Schüler mit einer mittleren Reife über die Realschule oder für Mittelschüler mit einem sehr guten Abschlusszeugnis) gehen und dann über die Noten des Jahreszeugnisses die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BOS 12 erwerben.

3. Ich habe in der Mittleren Reife der Realschule den Schnitt von 3,5 nicht erreicht.

FRAGE:

Ich habe die mittlere Reife an der Realschule erworben, aber den Schnitt von 3,5 nicht erreicht. Wie kann ich trotzdem an die BOS kommen?

ANTWORT:

Sie können den Vorkurs BOS oder die Vorklasse BOS besuchen und die Voraussetzungen über das Jahreszeugnis erwerben.

Erfolgreiches Ablegen der Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (siehe eine Frage weiter oben).

4. Kann ich mich mit einem Realschulabschluss für die Vorklasse BOS anmelden?

FRAGE:

Kann ich mich für die Vorklasse BOS anmelden, wenn ich die mittlere Reife an der Realschule erworben habe?

ANTWORT:

Absolventen der Realschule können zur Vorbereitung auf die BOS 12 in die BOS 11 aufgenommen werden, um ihre Vorkenntnisse aufzufrischen und zu ergänzen. Wir bieten Ihnen dazu gerne ein Beratungsgespräch an.

5. Soll ich mich für die BOS 12 oder die Vorklasse BOS anmelden?

FRAGE:

Ich habe meinen mittleren Bildungsabschluss an einer Wirtschafts- oder Mittelschule gemacht und den Schnitt erreicht. Soll ich mich für die BOS 12 oder die Vorklasse BOS anmelden?

ANTWORT:

Vor allem für Schüler der Mittel- und Wirtschaftsschulen ist diese Vorbereitung bereiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch sehr empfehlenswert, um bestmöglich auf die Anforderungen der BOS 12 vorbereitet zu sein. Wir empfehlen Ihnen die Vorklasse zu besuchen. Dort können Sie bestehende Lücken in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schließen, so dass Sie mit verbesserten Voraussetzungen in die BOS 12 eintreten.

6. Ich habe noch gar keinen mittleren Bildungsabschluss.

FRAGE:

Ich habe noch gar keinen mittleren Bildungsabschluss und möchte die BOS besuchen. Geht das?

ANTWORT:

Sie können den mittleren Bildungsabschluss über das Jahreszeugnis der Vorklasse BOS erwerben. Sie müssen im Juli eine Aufnahmeprüfung für die Vorklasse BOS machen, wobei Sie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geprüft werden. Die Eignungsvoraussetzungen sind dann erfüllt, wenn Sie

  • in sämtlichen Fächern die Note 4 erzielen oder
  • die Note 5 in einem Fach durch
    • die 2 in einem anderen Fach,
    • die Note 3 in zwei anderen Fächern ausgleichen können.

7. Kann ich ohne Ausbildung bzw. mit Ausbildung in einem anderen Berufsfeld die BOS besuchen?

FRAGE:

Kann ich die BOS besuchen, obwohl ich eine Ausbildung in einem anderen Berufsfeld als der gewünschten Ausbildungsrichtung oder gar keine Ausbildung gemacht habe?

ANTWORT:

Hier (externer Link zur Berufe-Zuordnung) können Sie nachsehen, ob mit Ihrer Berufsausbildung die angestrebte Ausbildungsrichtung der BOS möglich ist.

Weitere Möglichkeiten:

Sie können eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen, auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Des Weiteren können Sie eine entsprechende Ausbildungsrichtung wählen, wenn Sie nicht die jeweils geforderte Vorbildung haben, aber:

  • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. einem Jahr in Vollzeit oder entsprechend länger in Teilzeit nachweisen können,
  • die fpA in der FOS in der entsprechenden Ausbildungsrichtung durchlaufen haben oder
  • ein betreutes Praktikum von sechs Monaten in Vollzeit nachweisen können.

8. Wann muss ich mich für die BOS 13 entscheiden?

FRAGE:

Ich weiß noch nicht, ob ich nach der BOS 12 auch in die 13. Klasse gehen will. Wann muss ich mich entscheiden?

ANTWORT:

Erst am Ende des 1. Halbjahres der BOS 12 – wir beraten Sie gerne.

9. Muss ich eine zweite Fremdsprache wählen? Wenn ja, wann?

FRAGE:

Muss ich eine zweite Fremdsprache wählen? Wenn ja, wann?

ANTWORT:

In der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft ja. Sie müssen eine 2. Fremdsprache als Pflichtfach belegen. Wir bieten Französisch fortgeführt oder Spanisch für Anfänger an.

In den anderen Ausbildungsrichtungen können Sie eine 2. Fremdsprache (Französisch, Spanisch, Italienisch) als Wahlpflichtfach belegen, wenn Sie das allgemeine Abitur anstreben. Sie können diese in der ersten Schulwoche der BOS 12 wählen (nicht bereits bei der Anmeldung). Falls Sie bereits ausreichende Kenntnisse in einer anerkannten 2. Fremdsprache über die Zeugnisnoten aus Ihrer Vorgängerschule nachweisen können, können Sie sich die 2. Fremdsprache anerkennen lassen. Auch hier bieten wir Ihnen gerne persönliche Beratung an.

10. Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Buchführungskenntnisse.

FRAGE:

Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Buchführungskenntnisse. Kann ich die BOS in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft trotzdem schaffen?

ANTWORT:

Ja! In den vergangenen Jahren haben dies viele Schüler geschafft, obwohl sie komplett ohne Buchführungskenntnisse gestartet sind.

Wir bieten zusätzlich klassenübergreifenden Förderunterricht für Buchführung in der BOS 12 an.

In der Vorklasse werden die Grundlagen der Buchführung ausführlich im Fach BWR unterrichtet.

11. Wo ist der Unterschied zwischen Internationaler Wirtschaft und Wirtschaft?

FRAGE:

Worin liegen die Unterschiede zwischen der neuen Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft und der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung?

ANTWORT:

Statt Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen (BWR) haben Sie das Prüfungsfach Internationale BWL und VWL (IBV). Es wird weniger Buchführung verlangt, dafür mehr VWL. Sie haben eine zweite Fremdsprache (Spanisch für Anfänger oder Französisch fortgeführt) fest im Stundenplan als Pflichtfach integriert. In der 12. Klasse kommt das bilinguale Fach International Business Studies (IBS) hinzu, dafür entfällt Wirtschaftsinformatik dann für Sie. IBV wird auf Deutsch unterrichtet, IBS überwiegend auf Englisch.

12. Kann ich nach Schulbeginn zwischen den AR Internationale Wirtschaft und Wirtschaft wechseln?

FRAGE:

Kann ich nach Schulbeginn von der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft in die Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung wechseln oder andersherum?

ANTWORT:

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Ausbildungsrichtung nur innerhalb der ersten 6 Schulwochen auf Antrag und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr.

13. Muss ich mich an der nächstgelegenen BOS anmelden?

FRAGE:

Gibt es für die BOS eine Sprengelpflicht, d.h. muss ich mich an der nächstgelegenen BOS anmelden?

ANTWORT:

Nein, Sie können sich an der Schule Ihrer Wahl anmelden.

14. Kann ich aus der 12. Klasse in die Vorklasse zurückgehen, wenn es mir zu schwer wird?

FRAGE:

Kann ich die 12. Klasse versuchen und dann in die Vorklasse zurückgehen, wenn es mir zu schwer wird?

ANTWORT:

Ein Rücktritt ist grundsätzlich bis zum 15. Dezember möglich, wenn in unseren Vorklassen noch Plätze frei sind. Eine Rückversetzung erfolgt auf Antrag anhand der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

Erfolgt der Rücktritt in die Vorklasse innerhalb der ersten 6 Schulwochen, wird der frühzeitig abgebrochene Besuch der BOS 12 nicht als Nichtbestehen der BOS 12 gewertet. Sie gelten damit bei Ihrem erneuten Antritt in der BOS 12 nicht als Wiederholer.

Bei einem Rücktritt erfolgt die Leistungsbewertung auf der Grundlage der ab diesem Zeitpunkt anfallenden Leistungsnachweise.

15. Kann ich zuerst den Vorkurs belegen und dann die Vorklasse?

FRAGE:

Kann ich zuerst den Vorkurs belegen und dann die Vorklasse?

ANTWORT:

Ja, dies ist gut möglich.

16. Kann ich BAföG beantragen?

FRAGE:

Kann ich BAföG beantragen?

ANTWORT:

In der BOS sind Sie BAföG-berechtigt. Bei Fragen zur Ausbildungsförderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Weiden. Ihr äußerst kompetenter Ansprechpartner dort ist Herr Forster 0961 81-4004.

17. Wie komme ich an die BOS? Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

FRAGE:

Wie komme ich an die BOS? Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

ANTWORT:

Hier gelangen Sie zu den Aufnahmevoraussetzungen: https://www.fosbosweiden.de/wp-content/uploads/2017/07/infothek-downloads-content-infomaterial-aufnahmevoraussetzungen-bos.pdf

18. Wie bekomme ich eine Fahrkarte für Bus oder Bahn?

FRAGE:

Wie bekomme ich eine Fahrkarte für Bus oder Bahn?

ANTWORT:

Wenden Sie sich bitte – je nach Wohnort – an die Stadt Weiden oder an Ihr zuständiges Landratsamt.

Wichtige Termine

Unser Terminkalender hält Sie über alle schulrelevanten Ereignisse auf dem Laufenden.

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Ich bin bereits an der Schule

1. Wo finde ich Hilfe und Antworten auf meine Fragen?

FRAGE:

Wo finde ich Hilfe und Antworten auf meine Fragen?

ANTWORT:

Hier auf unserer Homepage im Menü „Infothek“!

Die E-Mail-Adresse unserer Schule lautet: sekretariat@fosbosweiden.de

Die Telefonnummer lautet: 0961 391602-0

Die Faxnummer lautet: 0961 391602-19

2. Wann haben Lehrkräfte ihre Sprechstunde?

FRAGE:

Wann haben Lehrkräfte ihre Sprechstunde?

ANTWORT:

Um flexibler auf zeitliche Wünsche der Eltern eingehen zu können, weist die Schule keine starr festgelegten Lehrersprechstunden aus. Gespräche mit Lehrkräften können jederzeit telefonisch über das Sekretariat der Schule mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart werden. Die Telefonnummer lautet: 0961 391602-0.

Gut zu erreichen sind die Lehrkräfte während der Pause, das ist die Zeit zwischen 10.15 und 10.35 Uhr bzw. auch vor Unterrichtsbeginn ca. 7.45 Uhr oder mittags (ab 12.50 Uhr).

3. Gibt es einen zentralen Elternsprechabend?

FRAGE:

Gibt es einen zentralen Elternsprechabend?

ANTWORT:

Ja! Dieser findet immer Anfang Dezember statt (siehe Terminkalender). An diesem Abend werden Ihnen alle Lehrkräfte der Schule für Einzelgespräche zur Verfügung stehen.

4. Welche Beratungsangebote gibt es?

FRAGE:

Welche Beratungsangebote gibt es?

ANTWORT:

Schulberatung

Die Beratungslehrerin unserer Schule, Frau Barnutz, steht Ihnen bei Fragen zur Schullaufbahn gerne zur Verfügung. Er bietet auch bei Prüfungsangst, Lernstörungen oder psychosozialen Problemen streng vertrauliche Gespräche an.

Sprechstunde: nach Vereinbarung über Tel. 0961 391602-0 oder beratungslehrer@fosbosweiden.de (Raum: 1.111; Direktwahl: 0961 391602-32)

Schulpsychologische Beratung und Unterstützung

Des Weiteren bietet Ihnen unsere Schulpsychologin, Frau Bitterer, ihren Rat und ihre Hilfe bei persönlichen Problemen an. Sie unterstützt die Schüler auch streng vertraulich bei Prüfungsangst, Lernstörungen oder psychosozialen Problemen.

Sprechstunde: nach Vereinbarung über Tel. 0961/391602-0 oder schulpsychologe@fosbosweiden.de  (Raum: 1.111; Direktwahl: 0961 391602-32

5. Wie kann ich mich verbessern, wenn ich Probleme in einem Fach habe?

FRAGE:

Wie kann ich mich verbessern, wenn ich Probleme in einem Fach habe?

ANTWORT:

Wir bieten einen Förderunterricht in FOS 11 an.

Für alle Schüler in Klasse 11 bieten wir einen Förder- oder Intensivierungsunterricht in den Hauptfächern wie Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/IBV zur Wahl an. Wir haben versucht, das Angebot auf die Schülerwünsche abzustimmen. Ziel ist es, für möglichst viele Schüler das Bestehen der Probezeit zu sichern.

Zum Halbjahr kann man sich für ein anderes Fach entscheiden oder bei seiner bisherigen Wahl bleiben.

Wir bieten auf freiwilliger Basis ein Tutorium an.

Um bei unseren Schülern Lücken in den Vorkenntnissen auszufüllen (für die 11. Klassen Technik) oder um sie auf die Abschlussprüfung vorzubereiten (für die 12. und ggf. 13. Klassen), haben wir im Fach Mathematik zusätzlich freiwillig zu besuchende Förderkurse (Tutorien) eingerichtet.

Diese nachmittäglichen Förderkurse dauern für die 11. Klassen bis zum Zwischenzeugnis, für die 12. Klassen bis zum Beginn der Abschlussprüfungen.

Die Leitung der Tutorien liegt in den Händen ausgesuchter guter Schüler und Studenten, die durch die zuständigen Kollegen betreut und überwacht werden. Ansprechpartner bei Fragen diesbezüglich ist Herr Martin Hofmann.

6. Kann ich aus der FOS 11 in die FOS 10 wechseln oder aus der BOS 12 in die BOS 11?

FRAGE:

Kann ich aus der FOS 11 in die FOS 10 wechseln oder aus der BOS 12 in die BOS 11?

ANTWORT:

Schülerinnen und Schülern, die direkt in die Jahrgangsstufe 11 der FOS oder in die Jahrgangsstufe 12 der BOS einsteigen, dort aber frühzeitig feststellen, dass sie trotz hoher Leistungsbereitschaft und positiver Leistungsentwicklung die fehlenden Grundkenntnisse nicht in der kurzen zur Verfügung stehenden Lernzeit nachholen können, können auf Antrag (der Erziehungsberechtigten) in die Vorklasse FOS bzw. BOS zurücktreten. Für ihre Entscheidung holt die Schulleitung die Empfehlung der Klassenkonferenz ein. Diese Möglichkeit besteht bis spätestens zum Ende der Probezeit unter der Voraussetzung, dass die Vorklasse zuvor nicht länger als sechs Unterrichtswochen besucht wurde. Falls der Rücktritt innerhalb der ersten sechs schulischen Unterrichtswochen erfolgt, gelten diese Schüler im Folgejahr bei nicht unterbrochenem Schulbesuch in der höheren Jgst. nicht als Wiederholer. Bei einem Rücktritt erfolgt die Leistungsbewertung auf der Grundlage der ab diesem Zeitpunkt anfallenden Leistungsnachweise.

7. Kann ich in der Klasse FOS 11 die Ausbildungsrichtung wechseln?

FRAGE:

Kann ich in der Klasse FOS 11 die Ausbildungsrichtung wechseln?

ANTWORT:

In gut begründeten Ausnahmefällen ist ein Wechsel der Ausbildungsrichtung innerhalb der ersten 6 Wochen möglich. Dies kann in Ausnahmefällen nur dann gewährt werden, wenn dadurch die fachpraktische Ausbildung nicht wesentlich verkürzt wird, wenn ein Ausbildungsplatz in der fpA zur Verfügung steht und – bei einem Wechselwunsch in die AR Gestaltung – die Aufnahmeprüfung erfolgreich abgelegt wurde.

8. Welche zweite Fremdsprache kann ich wählen, wenn ich das allgemeine Abitur ablegen will?

FRAGE:

Welche zweite Fremdsprache kann ich wählen, wenn ich das allgemeine Abitur ablegen will?

ANTWORT:

Wir bieten Ihnen drei Fremdsprachen zur Auswahl, die Sie ab Klasse 12 bis zur Klasse 13 mit je 4 Wochenstunden besuchen, um das geforderte Sprachniveau B1 zu erlangen. Zur Auswahl stehen Spanisch, Französisch und Italienisch.

Wir versuchen, den Schülerwünschen bei der Sprachwahl möglichst zu entsprechen. Es gibt aber häufig eine extrem hohe Nachfrage nach Spanisch. Um die Kurszuteilung möglichst gleichmäßig zu gestalten, wird der Notendurchschnitt als Kriterium herangezogen, als einzige neutrale Größe, die zur Verfügung steht. Für jeden Schüler können wir aber eine Alternative anbieten. Italienisch und Französisch – ebenso romanische Sprachen mit hohem Verbreitungsgrad – können in kleineren Kursen besucht werden, zweifellos ein Pluspunkt beim Erlernen einer Fremdsprache!

Für Schüler mit Vorkenntnissen in Russisch bieten wir zur Vertiefung und Perfektionierung ihrer Kenntnisse einen Wahlunterricht Russisch an. Damit können Sie sich auf die Ergänzungsprüfung Russisch vorbereiten, die zentral vom Ministerium gestellt wird und ebenso als Nachweis einer zweiten Fremdsprache zur Erlangung des allgemeinen Abiturs anerkannt ist.

9. Wie kann ich mich ins Schulleben einbringen?

FRAGE:

Wie kann ich mich ins Schulleben einbringen?

ANTWORT:

Unsere Schülermitverantwortung (SMV) – werden Sie Schülersprecher

Sowohl die FOS-Schüler als auch die BOS-Schüler wählen aus der Reihe ihrer Klassensprecher jeweils drei Vertreter ihrer Interessen. Die Ideen und Vorschläge unserer SMV sind immer sehr willkommen! Bitte besuchen Sie auch die Facebook-Seite unserer SMV, um über die vielfältigen Events, Projekte und Angebote auf dem Laufenden zu sein!

Unsere Elternbeiräte

Die Elternbeiratswahl findet immer zu Beginn des Schuljahres im Anschluss an diese Klassenelternversammlungen statt. Die neuen Mitglieder des Elternbeirats im laufenden Schuljahr finden Sie hier auf unserer Homepage unter Schulportrait/Elternbeirat. Dort finden Sie auch Kontaktdaten, um mögliche Anliegen an den Elternbeirat weiterzugeben.

Unser Förderverein

Am 01. Oktober 2007 wurde der Verein „Freunde und Förderer der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule Weiden“ gegründet. Dieser Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, die Schüler in verschiedensten Anliegen ideell und materiell zu unterstützen; gleichzeitig soll er zu einer Plattform für Kontakte ehemaliger Schüler untereinander werden. Näheres dazu erfahren Sie unter dem Link „Förderverein“ auf der Homepage der Schule; dort finden Sie auch das Formular für die Beitrittserklärung.

10. Ab wann gelten die neue Lehrpläne und die neue Schulordnung?

FRAGE:

Ab wann gelten die neue Lehrpläne Lehrplan PLUS und die neue Schulordnung FOBOSO?

ANTWORT:

Ab Schuljahr 2018/19 gelten die neuen kompetenzorientierten Lehrpläne und auch die neue Schulordnung, die FOBOSO neu vom 28.08.2017. Diese ist in ihrer Konzeption an die Schulorganisation der Oberstufe des Gymnasiums angelehnt. Die Jahrgangsstufen werden in Halbjahre eingeteilt und es gibt die Möglichkeit, Leistungen in einzelnen Halbjahren gezielt in das Fachabitur bzw. Abitur einzubringen oder auch wegzulassen. Des Weiteren fließen auch die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung in das Fachabiturergebnis ein (mit einem Anteil von 5%).

11. Was bedeuten die Punkte bei der Leistungsbewertung?

FRAGE:

Was bedeuten die Punkte bei der Leistungsbewertung?

ANTWORT:

An unserer Schule werden alle Leistungen der Schüler durch Punkte bewertet. Dabei werden die Punktezahlen den herkömmlichen Noten nach folgendem Schlüssel zugeordnet:

  • 15 / 14 / 13: sehr gut
  • 12 / 11 / 10: gut
  • 9 / 8 / 7: befriedigend
  • 6 / 5 / 4: ausreichend
  • 3 / 2 / 1: mangelhaft
  • 0: ungenügend

So entspricht z.B. die Zahl von 6 Punkten nicht der Note 6, sondern es handelt sich dabei um eine Leistung, die einer besseren Note 4 (+4) entspricht.

Am Ende jedes Schulhalbjahres (ab dem Schuljahr 2017/18 in Vorklasse und Klasse 11 nach der FOBOSO neu) bzw. am Ende des Schuljahres werden in jedem Fach aus den Punktezahlen Durchschnittswerte gebildet. Das Endergebnis wird gerundet und wieder nach dem obigen Schlüssel einer Note zugeordnet.

Im Zeugnis wird für jedes Fach die erreichte Punktzahl wie auch die nach obigem Schlüssel umgerechnete Note ausgewiesen.

12. Welche Leistungsnachweise bzw. Prüfungsformen gibt es?

FRAGE:

Welche Leistungsnachweise bzw. Prüfungsformen gibt es?

ANTWORT:

In jedem Fach werden schriftliche und mündliche Leistungserhebungen durchgeführt  (Klasse 12 und 13: in den Fächern Sport, Musik, Kunsterziehung, Technisches Zeichnen und Darstellung oder in Klasse 11 im Profilfach Medien bzw. Gestaltung Praxis können schriftliche und mündliche Leistungen ganz oder teilweise durch praktische Leistungen ersetzt werden).

Prinzipiell wird unterschieden zwischen

  • Schulaufgaben
  • Fachreferat (Kl. 12)
  • Leistungen im Seminar (Kl. 13)
  • sonstigen Leistungsnachweisen:
    • Stegreifaufgabe
    • Kurzarbeit oder andere individuelle Leistung, z.B. Projekt oder Portfolio
    • mündliche Leistungen: Referat, Unterrichtsbeitrag, Rechenschaftsablage

An Tagen, an denen man eine Schulaufgabe schreibt, findet keine Kurzarbeit oder Stegreifaufgabe statt. Dies gilt nicht für Nachtermine!

13. Wie viele Schulaufgaben etc. schreiben wir?

FRAGE:

Wie viele Schulaufgaben etc. schreiben wir?

ANTWORT:

Grundsätzlich gilt:

In Klasse 12 und 13:

Zahl der Leistungserhebungen in Schulaufgabenfächern: die nach der Schulordnung (FOBOSO alt) verpflichtend vorgeschriebene Zahl an Schulaufgaben sowie

sonstige Leistungsnachweise:  entweder mindestens eine Kurzarbeit pro Schulhalbjahr oder mindestens drei Stegreifaufgaben pro Schuljahr. Die Entscheidung, ob Kurzarbeiten oder Stegreifaufgaben geschrieben werden, teilt die Fachlehrkraft den Schülern zu Schuljahresbeginn mit.

Dazu ist pro Schulhalbjahr mindestens eine Note durch die Bewertung einer Rechenschaftsablage oder eines Unterrichtsbeitrags oder eines Referats zu bilden.

Für Nichtschulaufgabenfächer gilt: die gleiche Anzahl an sonstigen Leistungsnachweisen wie bei Schulaufgabenfächern,

falls das Nichtschulaufgabenfach nur mit einer Unterrichtsstunde pro Woche unterrichtet wird, muss pro Schuljahr neben den Kurzarbeiten oder Stegreifaufgaben nur eine einzige mündliche Note in Form einer Rechenschaftsablage, eines Unterrichtsbeitrags oder eines Referats gebildet werden.

In Klasse 10/11 (FOBOSO neu):

In jedem Pflicht- oder Wahlpflichtfach: die erforderliche Mindestzahl an Schulaufgaben (siehe Anlage 3 der FOBOSO neu) – in D/E/M und im Profilfach 1 und 2 (je nach Ausbildungsrichtung siehe Anlage 1 FOSOSO neu),

zusätzlich sonstige Leistungsnachweise, sowohl schriftliche als auch mündliche (R/U/Ref) Leistungen:

  • falls Kurzarbeiten geschrieben werden, insgesamt zwei pro Schulhalbjahr, z.B. 1 KA + 1 mdl. Leistung,
  • falls Stegreifaufgaben geschrieben werden, insgesamt drei pro Schulhalbjahr, z.B. 2 Stegreif + 1 mdl. Leist., oder 1 Stegreif und 2 mdl. Leistungen

Gewichtung: Der ermittelte Durchschnittswert aus den sonstigen Leistungsnachweisen sowie die Bewertungen der einzelnen Schulaufgaben haben beim Errechnen des Halbjahresergebnisses jeweils gleiches Gewicht!

14. Zählen meine Leistungen/Noten in der fpA (Praktikum)?

FRAGE:

Zählen meine Leistungen/Noten in der fpA (Praktikum)?

ANTWORT:

Die Leistungsbewertung in der fachpraktischen Ausbildung ist völlig neu geregelt worden in § 13 Abs. 1 bzw. 2 und § 22 Abs. 1 Nr. 1 der FOBOSO neu.

Die fachpraktische Ausbildung gliedert sich in drei Bereiche:
1. fachpraktische Anleitung an der Schule, Dokumentation und Reflexion,
2. fachpraktische Vertiefung an der Schule und
3. praktische Tätigkeiten in Betrieb oder Schulwerkstätte.

Die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung werden durch die Schule bewertet, wobei für die Leistungen im Bereich praktische Tätigkeiten ein Beitrag des Praktikumsbetriebes eingeholt und hierfür jeweils nur der mittlere Punktwert vergeben wird. Bei der Ermittlung des Halbjahresergebnisses zählen die Leistungen aus der fachpraktischen Anleitung (1.) und der Vertiefung (2.) jeweils einfach, die Leistung in den praktischen Tätigkeiten doppelt. Das Ergebnis wird nach § 19 Abs. 6 gerundet. Falls ein Bereich mit 0 Punkten bewertet wird, ist die gesamte fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und wird insgesamt mit 0 Punkten bewertet. Ferner ist die fpA nicht bestanden, falls in der Summe der beiden Halbjahre weniger als 10 Punkte oder in einem Halbjahr weniger als 4 Punkte vorliegen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FOBOSO neu). Die beiden Halbjahresergebnisse werden in das Abschlussergebnis der Fachabiturprüfung eingerechnet (§ 35 Abs. 5 FOBOSO neu).

15. Wie lange dauert die Probezeit? Wann habe ich diese bestanden?

FRAGE:

Wie lange dauert die Probezeit? Wann habe ich diese bestanden?

ANTWORT:

  • Schüler, die in die Vorklasse FOS 10 oder in die Vorklasse BOS 11 eintreten, unterliegen bis zum 15. Dezember einer Probezeit.
  • Schüler, die in die 11. Klasse der FOS eintreten, unterliegen bis zum Zwischenzeugnis einer Probezeit.
  • Für Schüler der BOS oder Schüler, die in die 12. oder 13. Klasse FOS neu eingetreten sind, endet die Probezeit zum 15. Dezember.

Ausnahme:

Keine Probezeit haben Schüler, die unmittelbar vor der BOS 12 die Vorklasse oder den Vorkurs besucht haben und in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als 3 (schlechter als 7 Notenpunkte) erzielt haben.

In Klasse FOS 11 gilt:
Die Probezeit (bzw. am Jahresende auch das Schuljahr) ist dann bestanden, wenn

  • die Leistungen in der fpA pro Halbjahr mit mind. 4 Punkten (1. und 2. Halbjahr zusammen mit mind. 10 Punkte) bewertet wurden und
  • in allen Fächern mind. 4 Punkte erreicht wurden oder
  • in einem Fach 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen mindestens das Fünffache der Anzahl der Fächer oder
  • in zwei Fächern 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen das Sechsfache der Anzahl der Fächer oder
  • in einem Fach 0 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen das Sechsfache der Anzahl der Fächer

erreicht wurden.

Hier geht’s zum „Probezeit bestanden“-Check für die Klasse FOS 11 (ohne Gewähr!!!).

In Klasse FOS/BOS 12 gilt:
Die Probezeit (bzw. am Jahresende auch das Schuljahr) ist dann bestanden, wenn

  • in allen Fächern mind. 4 Punkte erreicht wurden oder
  • in einem Fach 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen mindestens das Fünffache der Anzahl der Fächer oder
  • in zwei Fächern 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen das Sechsfache der Anzahl der Fächer oder
  • in einem Fach 0 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen das Sechsfache der Anzahl der Fächer

erreicht wurden.

Die Probezeit ist in der Regel dann nicht bestanden, wenn die Leistungen am Ende der Probezeit
in Klasse 13 (alte Schulordnung FOBOSO)
in einem Fach mit 0 Punkten (Note 6) oder
in zwei Fächern mit 1-3 Punkten (Note 5) oder schlechter
zu bewerten sind.

Das Gesamtleistungsbild wird also mit der neuen Schulordnung stärker berücksichtigt.
Über das Nichtbestehen wird aber in jedem einzelnen Fall in der Klassenkonferenz/Lehrerkonferenz beraten und entschieden.
In Zweifelsfällen fragen Sie bei Ihrem Klassenleiter oder bei der Schulleitung nach!

16. Was tun – wie entschuldige ich mich, wenn ich durch Krankheit verhindert bin in die Schule zu gehen?

FRAGE:

Was tun – wie entschuldige ich mich, wenn ich durch Krankheit verhindert bin in die Schule zu gehen?

ANTWORT:

Verfahrensweise bei Verhinderung durch Krankheit
In absolut jedem Fall muss vor Unterrichts- bzw. Praktikumsbeginn eine Abwesenheitsmeldung für jeden Tag der Abwesenheit über WebUntis erfolgen.

Verhinderung durch Krankheit an Unterrichtstagen
Bei einer Erkrankung von bis zu drei Tagen in Folge ist die Abwesenheitsmeldung über WebUntis wie oben beschrieben ausreichend. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen ist der Schule zwingend ein ärztliches Attest vorzulegen.
Ist eine Abwesenheit von mehr als drei Tagen absehbar bzw. eingetreten, so ist ein Foto/Scan des Attests unverzüglich per E-Mail an das Sekretariat UND den Klassenleiter zu senden. Spätestens am Tag der Rückkehr an die Schule gibt der Schüler das Original beim Klassenleiter ab.

Wichtig:
Ärztliche Atteste werden nur dann anerkannt, wenn sie während der Erkrankung vom Arzt ausgestellt werden!

17. Was tue ich, wenn ich während der fachpraktischen Ausbildung erkranke und nicht ins Praktikum gehen kann?

FRAGE:

Was tue ich, wenn ich während der fachpraktischen Ausbildung erkranke und nicht ins Praktikum gehen kann?

ANTWORT:

Verhinderung durch Krankheit während der fachpraktischen Ausbildung (fpA)
Im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung besteht grundsätzlich für alle Schüler die Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attests unabhängig von der Dauer der Abwesenheit.

Bei ganztägiger/mehrtägiger Verhinderung:

  1. Anruf vor Praktikumsbeginn an der Praktikumsstelle am ersten Tag für jeden Tag der Abwesenheit (nicht vergessen: WebUntis-Meldung)
  2. Arztbesuch am ersten Tag der Abwesenheit, um ein Attest zu erhalten
  3. Foto/Scan des Attests per E-Mail unverzüglich (im Ausnahmefall spätestens 2 Schultage nach dem ersten Krankheitstag; Wochentage in den Ferien zählen als Schultage) an den Klassenleiter, das Sekretariat sowie den schulischen Betreuer in der fachpraktischen Ausbildung
  4. Abgabe des Originals beim Klassenleiter bei Rückkehr an die Schule

Bei stundenweiser Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, die ein weiteres Ableisten des Praktikums an diesem Tag unmöglich machen:

  1. Bitte um Befreiung bei der Praktikumsstelle (nicht vergessen: WebUntis-Meldung)
  2. Arztbesuch nach Verlassen der Praktikumsstelle, um ein Attest zu erhalten
  3. Foto/Scan des Attests per E-Mail unverzüglich (im Ausnahmefall spätestens 2 Schultage nach dem ersten Krankheitstag; Wochentage in den Ferien zählen als Schultage) an den Klassenleiter, das Sekretariat sowie den schulischen Betreuer in der fachpraktischen Ausbildung
  4. Abgabe des Originals beim Klassenleiter bei Rückkehr an die Schule

18. Wir haben heute einen angekündigten Leistungsnachweis und ich bin krank.

FRAGE:

Wir haben heute einen angekündigten Leistungsnachweis und ich bin krank. Was muss ich tun?

ANTWORT:

Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises durch Krankheit

  • Bei Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises (z. B. Schulaufgabe, Kurzarbeit, Fachreferat) hat jeder Schüler ein ärztliches (ggf. schulärztliches) Attest vorzulegen.
  • Ein Foto/Scan des Attestes ist unverzüglich (im Ausnahmefall spätestens 2 Schultage nach dem versäumten Leistungsnachweis; Wochentage in den Ferien zählen als Schultage) per E-Mail an das Sekretariat UND den Klassenleiter zu senden. Spätestens bei der Rückkehr an die Schule
    gibt der Schüler das Original beim Klassenleiter ab.
  • Schülern mit ausreichender Entschuldigung wird bei versäumten Leistungsnachweisen zeitnah ein Nachtermin gesetzt.
  • Wichtiger Hinweis: Ärztliche Atteste werden nur dann anerkannt, wenn sie während der Erkrankung vom Arzt ausgestellt werden.

19. Die Praktikumsstelle beendet meine fachpraktische Ausbildung. Was bedeutet das für mich?

FRAGE:

Es gibt Probleme an meiner Praktikumsstelle und der Betrieb beendet meine fachpraktische Ausbildung (§ 13 FOBOSO neu). Was bedeutet das für mich?

ANTWORT:

Wird einem Schüler der FOS 11 wegen Verletzung seiner Pflichten (z.B. wegen fehlender Motivation oder ungebührlichen Benehmens gegenüber Mitarbeitern bzw. Kunden etc.) durch den Leiter der Ausbildungsstätte die Fortsetzung der Ausbildung verweigert, so hat dieser Schüler keinen Anspruch darauf, an einer anderen Stelle ausgebildet zu werden. Der Schüler kann damit das Ziel der Jahrgangsstufe (erfolgreicher Abschluss der FOS 11) nicht mehr erreichen; die Schule kann deshalb das Schulverhältnis als für „beendet“ erklären.

Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. In Ausnahmefällen kann Ihnen die Schule eine zweite Chance gewähren, aber dann müssen Sie Ihre Motivation und Ihr Engagement deutlich und dauerhaft unter Beweis stellen.

20. Was passiert, wenn ich Praktikumstage versäume?

FRAGE:

Was passiert, wenn ich Praktikumstage versäume? (§ 13 FOBOSO neu)

ANTWORT:

Versäumte Praktikumszeiten müssen grundsätzlich nachgeholt werden. Die Anordnung erfolgt nach Überprüfung des Einzelfalls (z.B. Krankenhausaufenthalt) in der Regel ab ca. 10 entschuldigten Fehltagen in der fachpraktischen Ausbildung. Diese Nacharbeit erfolgt in den Ferien, einschließlich der Sommerferien. Die Entscheidung über das Vorrücken wird dann bis zum neuen Schuljahr ausgesetzt.

Wurden mehr als fünf Praktikumstage ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und das Schulverhältnis wird beendet.

21. Kann es passieren, dass ich nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen darf ?

FRAGE:

Kann es passieren, dass ich nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen darf ? (§ 63 FOBOSO alt bzw. § 31 Abs. 2 FOBOSO neu)

ANTWORT:

Schüler der 12. und 13. Klassen werden von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn sie mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt haben. Gleiches gilt für den Fall, dass aufgrund bisheriger Leistungen der Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann bzw. Leistungen aus eigenem Verschulden nicht beigebracht wurden (angekündigte Leistungsnachweise, Leistungsverweigerung, Seminararbeit § 19 Abs. 4 FOBOSO neu).

22. Kann ich nach der Abschlussprüfung trotz Seminarfach einen Urlaub buchen?

FRAGE:

Wann beginnt das Seminarfach (nur für 12. Klassen)? Kann ich nach der Abschlussprüfung einen Urlaub buchen?

ANTWORT:

Schüler, die im unmittelbaren Anschluss an die 12. Klasse eine 13. Klasse besuchen wollen, müssen das Seminarfach belegen. Die erste Phase dieses Fachs beginnt am nächsten Unterrichtstag nach den Fachabiturprüfungen und das Fach wird in der 13. Klasse fortgeführt. Eine Unterbrechung des Besuchs, etwa durch eine Urlaubsfahrt, ist nicht möglich!

Fehlt ein Schüler während der Seminarphase unentschuldigt ohne Vorlage eines Attests bzw. einer Befreiung/Beurlaubung (auch in der zweiten Fremdsprache), gilt dies bereits als unentschuldigter Fehltag mit Anrechnung auf die Abiturzulassung in Klasse 13 und die schulärztliche Attestpflicht wird zur Auflage. Es wird ferner keine Bestätigung über den Besuch der zweiten Fremdsprache in der 12. Klasse ausgestellt.

23. Wie verhalte ich mich, wenn ich an einer stark ansteckenden Krankheit leide?

FRAGE:

Wie verhalte ich mich, wenn ich an einer stark ansteckenden Krankheit leide?

ANTWORT:

Wenn ein Schüler eine ansteckende Krankheit hat und die Schule besucht, kann er andere Schüler und Lehrer anstecken.

Nach dem Infektionsschutzgesetz darf deshalb ein Schüler bei folgenden Erkrankungen die Schule nicht besuchen:

Echte Influenza, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien. Dasselbe gilt bei Keuchhusten, Masern, Mumps, Neue Grippe A/H1N1 (Schweinegrippe), Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr.

Tritt eine solche Erkrankung auf, so ist die Schule unverzüglich zu verständigen, damit zusammen mit dem Gesundheitsamt Maßnahmen ergriffen werden können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Auch wenn zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss der Schüler zu Hause bleiben.

24. Darf ich an der Schule rauchen?

FRAGE:

Darf ich an der Schule rauchen?

ANTWORT:

Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt. Gleiches gilt für den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas. Auf dem öffentlichen Außenbereich stehen aber Ascher zur Verfügung – werfen Sie Ihre Zigarettenkippen nur da hinein!

25. Darf ich in der Schule mein Mobiltelefon (Handys, Smartphones, Smartwatches) benutzen?

FRAGE:

Darf ich in der Schule mein Mobiltelefon (Handys, Smartphones, Smartwatches) benutzen?

ANTWORT:

Grundsätzlich gilt:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten (BayEUG Art. 56 Abs. 5).

Bei schriftlichen Leistungserhebungen sind Mobilfunktelefone in den Schultaschen zu verwahren.

Bedient sich ein Schüler bei der Anfertigung einer schriftlichen Leistungsablage unerlaubterweise eines Mobiltelefons oder macht er einen Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und mit 0 Punkten bewertet.
Wird die Verwendung des Mobiltelefons erst bei der Korrektur oder nach Rückgabe des Leistungsnachweises bekannt, so wird der entsprechende Leistungsnachweis ebenfalls mit 0 Punkten bewertet (§ 34 Abs. 2 FOBOSO neu).

26. Bin ich als Schüler gegen Unfälle versichert?

FRAGE:

Bin ich als Schüler gegen Unfälle versichert?

ANTWORT:

Alle Schüler sind auf dem Schulweg sowie bei allen schulischen Veranstaltungen unfallversichert.

Falls Ihnen in diesem Zusammenhang ein Unfall zustößt, müssen Sie unverzüglich die Schule benachrichtigen, damit diese für den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband eine Unfallanzeige erstellt.

27. Wie berechne ich meine Durchschnittsnote?

FRAGE:

Wie berechne ich meine Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis, z.B. für die Anmeldung für die FOS 13, an einer Hochschule oder Universität?

ANTWORT:

Durchschnittsnote = 17 : 3 – 5 * (in den eingebrachten Ergebnissen tatsächlich erreichte Punktsumme : höchstens erreichbare Punktsumme)

Berechnung auf eine Nachkommastelle ohne Rundung!
Schnitte unter 1 werden auf 1,0 gerundet!

28. Welche Voraussetzungen muss ich für die BOS 12 erfüllen?

FRAGE:

Welche Voraussetzungen muss ich für die BOS 12 erfüllen?

ANTWORT:

Hier erfahren Sie mehr zu den Eignungsvoraussetzungen für die BOS 12: https://www.fosbosweiden.de/wp-content/uploads/2018/12/infothek-downloads-content-infomaterial-eignung-bos12.pdf

29. Wo bekomme ich meine Bücher für den Unterricht?

FRAGE:

Wo bekomme ich meine Bücher für den Unterricht?

ANTWORT:

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an Frau Busch: gabi.busch@fosbosweiden.de

Hier können Sie auch die Öffnungszeiten der Schülerbücherei erfragen.

30. Wo kann ich meine Bücher abgeben?

FRAGE:

Wo kann ich meine Bücher abgeben?

ANTWORT:

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an Frau Busch: gabi.busch@fosbosweiden.de

Hier können Sie auch die Öffnungszeiten der Schülerbücherei erfragen.
Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt die Bücherrückgabe bei Herrn Scherr in Raum 0.301 (Erdgeschoss, Elektropraktikum).

31. Wie bekomme ich eine Fahrkarte für Bus oder Bahn?

FRAGE:

Wie bekomme ich eine Fahrkarte für Bus oder Bahn?

ANTWORT:

Wenden Sie sich bitte – je nach Wohnort – an die Stadt Weiden oder an Ihr zuständiges Landratsamt.

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