Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler sämtlicher Jahrgangsstufen unterliegen einer Probezeit. In dieser wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen der Fachoberschule gewachsen ist. Schülerinnen und Schüler können in dieser Zeit auch selbst erfahren, ob sie die richtige Wahl getroffen haben oder ob ihr Potenzial in anderen Bereichen liegt. Die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit ist grundsätzlich eine pädagogische Einzelfallentscheidung, die durch die Klassenkonferenz und die Schulleitung getroffen wird.
Die Voraussetzungen für das Bestehen der Probezeit finden Sie weiter unten.
Unterschiede
FOS 10
Die Probezeit für die freiwillig zu besuchende Vorklasse FOS 10 dauert bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.
FOS 11
Die Probezeit für die FOS 11 dauert bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres (Zwischenzeugnis). Bei Nichtbestehen der Probezeit ist auf Antrag und bei Vorliegen einer hohen Leistungsmotivation ein Rücktritt in die Vorklasse FOS 10 möglich, um dort bis zur Wiederholung der 11. Jahrgangsstufe Grundlagenwissen aufzufrischen oder zu vertiefen.
Schülerinnen und Schüler können in dieser Zeit auch selbst erfahren, ob sie die richtige Wahl getroffen haben oder ob ihr Potenzial in anderen Bereichen liegt.“
Probezeit FOS 10 und 11
Für die Jahrgangsstufen FOS 10 und 11 gelten folgende Probezeit-Regelungen:
Für Schüler der FOS 10 und 11 endet die Probezeit am Ende des ersten Schulhalbjahres.
( 1 )
Probezeit bzw. Bestehen der Klasse FOS 11 (§ 8 und § 22 Abs. 1 Nr. 2 FOBOSO)
Die Probezeit bzw. das Schuljahr ist bestanden, wenn der Schüler:
- in der fachpraktischen Ausbildung mind. 4 Punkte pro Halbjahr vorliegen und am Ende der Klasse 11 in beiden HJ zusammen mind. 10 Punkte erreicht hat und
- in den Punktzahlen gemäß § 21 Abs. 3 S. 1 FOBOSO neu
a) in allen Fächern mind. 4 P. oder
b) in einem Fach 1 bis 3 P., in allen weiteren Fächern mind. 4 P. und in der Summe aller Punktzahlen mind. das Fünffache der Anzahl der Fächer oder
c) in zwei Fächern 1 bis 3 P., in allen weiteren Fächern mind. 4 P. und in der Summe aller Punktzahlen mind. das Sechsfache der Anzahl der Fächer oder
d) in einem Fach 0 P., in allen weiteren Fächern mind. 4 P. und in der Summe aller Punktzahlen mind. das Sechsfache der Anzahl der Fächer
erreicht hat.
Hier geht’s zum „Probezeit bestanden“-Check (ohne Gewähr!!!).
Über das Bestehen bzw. eine mgl. Verlängerung der Probezeit (langfristige Erkrankung) entscheidet die Schulleitung auf Empfehlung der Klassenkonferenz.
( 2 )
Probezeit bzw. Bestehen der Klasse FOS 10 (§ 8 und § 22 Abs. 1 Nr. 2 FOBOSO)
Die Probezeit bzw. das Schuljahr ist bestanden, wenn der Schüler:
in den Punktzahlen gemäß § 21 Abs. 3 S. 1 FOBOSO
a) in allen Fächern mind. 4 P. oder
b) in einem Fach 1 bis 3 P., in allen weiteren Fächern mind. 4 P. und in der Summe aller Punktzahlen mind. das Fünffache der Anzahl der Fächer oder
c) in zwei Fächern 1 bis 3 P., in allen weiteren Fächern mind. 4 P. und in der Summe aller Punktzahlen mind. das Sechsfache der Anzahl der Fächer oder
d) in einem Fach 0 P., in allen weiteren Fächern mind. 4 P. und in der Summe aller Punktzahlen mind. das Sechsfache der Anzahl der Fächer
erreicht hat.
Über das Bestehen bzw. eine mgl. Verlängerung der Probezeit (langfristige Erkrankung) entscheidet die Schulleitung auf Empfehlung der Klassenkonferenz.

